Nachhaltigkeitsberichte: Aus der Pflicht eine Kür machen

Foto von Nachhaltigkeistberichten der Kreativagentur elfgenpick

Ab 2024 werden weitaus mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. So gilt die Berichtspflicht nun für alle Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • Mindestens 250 Beschäftigte
  • Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro
  • Nettoumsatzerlöse von mindestens 50 Millionen Euro
     

Zusätzlich werden kleine und mittlere Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, sofern eine Kapitalmarktorientierung vorliegt. Als klein gilt ein Unternehmen, wenn es zwei der folgenden drei Größenkriterien erfüllt:

  • Mindestens 10 Beschäftigte
  • Bilanzsumme von mindestens 450.000 Euro
  • Nettoumsatzerlöse von mindestens 900.000 Euro
     

Es wird geschätzt, dass sich so die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland um das Dreißigfache erhöhen wird (Quelle IHK). Die Pflicht betraf bisher nur Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, die kapitalmarktorientiert sind. Außerdem Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften, unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind sowie Unternehmen, deren Umsatz über 40 Millionen Euro liegt oder deren Bilanzsumme über 20 Millionen Euro beträgt.

Wir in der Kreativagentur elfgenpick verbinden das Nützliche mit dem Angenehmen: Als Gemeinwohl-bilanzierendes Unternehmen erstellen wir alle zwei Jahre Nachhaltigkeitsberichte. Sie dokumentieren nicht nur objektiv unseren Weg zu einem ganzheitlich nachhaltigen und CO2-neutralen Unternehmen, sondern stärken auch die Markenidentität - nach innen und nach außen. Neben dem nüchternen 150-seitigen Text- und Zahlenteil fertigen wir eine ansprechend gestaltete Kurzfassung an. Der Nachhaltigkeitsbericht wird somit zur „Visitenkarte“ des Unternehmens - und zu einem wichtigen Recruiting-Instrument.

Hier finden Sie unsere bisherigen Nachhaltigkeitsberichte.