Inhalte kontrastreich darstellen, Texte vergrößern oder automatisch vorlesen lassen, Bilder mit Bildbeschreibung anbieten: das sind nur einige von vielen Kriterien für Barrierefreiheit in Websites oder PDFs. Seit September 2020 müssen alle Webseiten staatlich finanzierter oder co-finanzierter Anbieter barrierefrei sein. Ab Juni 2025 betrifft das auch neue gewerbliche Webseiten, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Jetzt ist also der passende Zeitpunkt, sich mit den Experten von elfgenpick darauf vorzubereiten.
Für bestehende Webseiten gilt eine Übergangsfrist von 5 Jahren. Die Barrierefreiheit bezieht sich dabei auch auf alle eingebetteten Inhalte wie PDFs, Videos oder Grafiken. Dafür hat der Bundestag im Juli 2021 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auf den Weg gebracht und damit die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt.
Die Agentur elfgenpick aus Augsburg ist darauf vorbereitet. Wir kennen die Anforderungen für digitale Barrierefreiheit. Sie sind in Deutschland und Europa durch die Vorgaben der EN 301549 und BITV klar definiert. Diese basieren wiederum auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) des World Wide Web Consortiums (W3C).
Für die Website des Arbeiter-Samariter-Bunds in Schleswig-Hostein hat elfgenpick den Assistenten Eye-Able installiert. Damit können Nutzer:innen Kontraste verändern, Schriftgrößen anpassen oder sich die Seite vorlesen lassen.
Aber auch PDFs macht die Digitalagentur barrierefrei. Hier geht es vor allen Dingen um die sinnvolle Verknüpfung von Texten, damit Inhalte vom Sprachassistenten des Computers vorgelesen werden können.
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